Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Abschluss des Vertrages:

1.1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

1.2. Ihre Anmeldung muss mit dem vorgesehenen Formular auf unserer Homepage bzw. mit einer E-Mail an uns schriftlich erfolgen.

1.3. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme, die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung mit allen wichtigen Angaben.

1.4. Telefonische Umbuchungen und kurzfristige Anmeldungen sind verpflichtend und nur bei schriftlicher Bestätigung des Kunden rechtsgültig. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet.

 

2.Bezahlung:

2.1. Bei Vertragsabschluss wird die volle Teilnehmergebühr innerhalb von 5 Tagen fällig.

2.2. Leistungen/Preise: Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen und Preisangaben auf den gängigen Medienportalen. Diese sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Programmänderungen vorzunehmen. Ein Vertragsabschluss unter anderen Bedingungen ist nicht möglich.

 

3.Leistungsänderungen:

3.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, soweit sie nicht erheblich sind und das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3. Wir werden Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Ggf. bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an.

 

4.Teilnahmebedingungen:

4.1. Am Fahrsicherheits-Training kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss vom Training. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

4.2. Die Teilnahme am Training ist nur mit ordnungsgemäßer, handelsüblicher Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Stiefel, geeignete Jacke, Hose oder Kombi mit Protektoren) möglich. Knöchelhohe Turnschuhe oder fingerfreie Handschuhe sind für uns keine ausreichende Schutzkleidung. Im Zweifelsfall können Empfehlungen und Mindestanforderungen bei KURVENLIMIT erfragt werden. ACHTUNG!!! Sollte die Schutzkleidung unseren Ansprüchen nicht genügen, wird KURVENLIMIT die Teilnahme untersagen!!! Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist hier ausgeschlossen!!!

4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Weisungen des Instruktors zu befolgen. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Trainers kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen und vom Hausrecht Gebrauch machen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.

4.4. Sollten bei der Veranstaltung Fotos oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen diese sich durch die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seiner Mitveranstalter einverstanden.

 

5.Stornierung:

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung muss in jedem Fall schriftlich per E-Mail an info@kurvenlimit.de erfolgen. Rückerstattung bei Stornierung:

bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% Gutschrift

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% Gutschrift

weniger als 30Tage/bzw. kurzfristige Stornierung vor Veranstaltung (auch bei Krankheit, Unfall etc) keine Erstattung. Der Teilnehmer kann allerdings einen Ersatzfahrer benennen und sein Ticket entsprechend übertragen

Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen

 

6.Ersatzpersonen:

Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie sich bei der Veranstaltung durch einen Dritte ersetzen lassen, der die jeweiligen Trainingsanforderungen erfüllt. Wir können dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Trainingserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.    

 

7.Infektionsschutz:

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, welche von den zuständigen Behörden vorgegeben werden einzuhalten. Hierüber wird der Teilnehmer von KURVENLIMIT im Vorfeld jeder Veranstaltung ausfühlrich informiert. Das Befolgen dieser Hygieneregeln ist für die Gewährleistung des bestmöglichen Infektionsschutzes unerlässlich. Bei Verstößen ist KURVENLIMIT ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

 

8.Haftungsverzicht:

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche für jede Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber – KURVENLIMIT, den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern – den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung teilnehmen – Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Während des Trainings dürfen sich aus Versicherungsgründen ausschließlich gemeldete Teilnehmer auf dem Gelände der Trainingsanlage aufhalten.

 

9.Gerichtsstand:
Der Teilnehmer bestätigt bei seiner Anmeldung die Kenntnis aller Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anerkennung. Mit Eingang und Bestätigung der Nennung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber allen Beteiligten wirksam.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Teilnahmebedingungen für das Kurven- und Schräglagentraining

Der Teilnehmer sichert zu:
Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung (z. B. Personenschäden und Folgeschäden) und sorgt für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter KURVENLIMIT auf jegliche Ansprüche.

Schutzkleidung
Die Teilnahme am Training ist nur mit ordnungsgemäßer, handelsüblicher Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Stiefel, geeignete Jacke, Hose oder Kombi mit Protektoren) möglich. Knöchelhohe Turnschuhe oder fingerfreie Handschuhe sind für uns keine ausreichende Schutzkleidung. Im Zweifelsfall können Empfehlungen und Mindestanforderungen bei KURVENLIMIT erfragt werden.

ACHTUNG!!! Sollte die Schutzkleidung unseren Ansprüchen nicht genügen, wird KURVENLIMIT die Teilnahme untersagen!!! Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist hier ausgeschlossen!!!

Kosten / Erstattungen / Verschiebungen
Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung zu entrichten. Bei fehlendem Zahlungseingang wird der Platz weitervergeben.

Training
Die Trainings finden bei allen Wetterbedingungen statt. Eine kurzfristige Verlegung des Kurven- und Schräglagentrainings bei entsprechender Wetterlage ist möglich. KURVENLIMIT besitzt auf dem Trainingsgelände Hausrecht und macht ggf. auch von diesem auch Gebrauch, wenn es unumgänglich ist.

Abschlusserklärung
Die Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Mit Zahlung der Teilnahmegebühr haben Sie diese uneingeschränkt akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.